In Deutschland können als Anhaltspunkte folgende Leistungen gelten:
Unmittelbar in der Klinik nach der Operation (bei Brustamputation oder bei Brusterhaltender Therapie - BET):
- 1 Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung)
- Zuschuss zu 1 Erstversorgungs-BH bzw. bei BET 1 Kompressions-BH
Erstausstattung nach Verlassen der Klinik und nach Verheilen der Operationsnarbe
- 1 Silikon-Vollprothese (nach Brustamputation) oder ein Silikon-Ausgleichsteil nach BET
- Zuschuss zu 2 Spezial-Büstenhaltern als Prothesenhalterung bzw. zum Einlegen des Ausgleichteils
- Zuschuss zu 1 Spezial-Badeanzug mit Taschen
Als Versicherte bei einer Privaten Krankenversicherung setzen Sie sich bitte hinsichtlich der Kostenerstattung dieser Hilfsmitteln vorher mit Ihrer Versicherung in Verbindung.